Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen, die zwischen der Johannes Umwelttechnik GmbH (im Folgenden "Auftragnehmer") und ihren Kunden (im Folgenden "Auftraggeber") getroffen werden. Der Auftraggeber kann sowohl eine natürliche Person (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) als auch ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Andere oder abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistung zustande. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
Der Auftragnehmer erbringt Planungs-, Liefer-, Montage-, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen im Bereich der Kälte-, Klima- und Heiztechnik. Die Arbeiten erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Einhaltung aller relevanten gesetzlichen und behördlichen Vorschriften.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche erforderlichen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen rechtzeitig bereitzustellen sowie den ungehinderten Zugang zu den Einsatzbereichen sicherzustellen. Verzögerungen, die durch eine unterlassene Mitwirkung entstehen, berechtigen den Auftragnehmer zur Fristverlängerung und zur Anpassung der vereinbarten Vergütung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto ab Werk bzw. Lager, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist. Gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Zusatzkosten für Verpackung, Versand, Transport oder Montage werden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
Zahlungen sind 14 Kalendertage nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug berechnet der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB). Weitere Verzugsschäden bleiben vorbehalten. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf alle weiteren Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Liefergegenstand entstehen (z. B. aus Reparatur oder Ersatzlieferung).
Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Auftragnehmer gehörenden Waren verarbeitet oder untrennbar vermischt, entsteht Miteigentum im Verhältnis der Werte der verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung.
6. Lieferfristen und Gefahrenübergang
Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Voraussetzung ist die rechtzeitige Erfüllung aller Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht – je nach Art der Leistung – bei Unternehmern mit Bereitstellung (Lieferung ohne Montage) oder mit Abnahme (bei Montageleistungen) auf den Auftraggeber über. Bei Verbrauchern erfolgt der Gefahrenübergang erst mit Übergabe. Teil- und Teilleistungen sind zulässig, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
7. Abnahme
Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme erfolgt entweder formell oder konkludent durch Ingebrauchnahme. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme unberechtigt oder nimmt die Anlage ohne schriftliche Erklärung in Betrieb, gilt die Leistung als abgenommen.
Etwaige Mängel sind schriftlich im Abnahmeprotokoll zu vermerken. Erfolgt innerhalb von zehn Werktagen nach Fertigstellungsanzeige kein Widerspruch, gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.
8. Mängelrechte und Gewährleistung
Mängelansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 434 ff., 634 ff. BGB). Der Auftragnehmer ist zur zweimaligen Nacherfüllung berechtigt. Schlagen beide Nachbesserungsversuche fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Offensichtliche Mängel sind spätestens sieben Kalendertage nach Abnahme oder Inbetriebnahme schriftlich zu rügen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Bei Unternehmern beträgt die Frist ein Jahr ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gehaftet. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Die persönliche Haftung gesetzlicher Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehöriger ist in gleichem Umfang begrenzt.
10. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen wie Pläne, Zeichnungen, Berechnungen und technische Dokumentationen bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur ausschließlichen Verwendung im Zusammenhang mit dem vereinbarten Projekt.
Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
11. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Epidemien, staatliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare und nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Ereignisse, befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von seinen Leistungspflichten.
Dauert die Störung länger als zwei Monate, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind entsprechend zu vergüten.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine Einwilligung des Auftraggebers vorliegt. Weitergehende Informationen können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.